Visuelle Rehabilitation

Individuelle Lösung bei eingeschränktem Sehen

mit vergrößernden Sehhilfen von Schweizer und fachkundiger Beratung bei der Brillenboutique.

In Kooperation mit

Warum LowVision?

Viele Menschen haben trotz optimal angepasster Brille oder Kontaktlinse noch deutliche Einschränkungen beim Sehen ‒ z. B. beim Lesen, beim Erkennen von Gesichtern oder beim Orientieren im Alltag. In solchen Fällen spricht man von einer Sehbehinderung im Sinne von „Low Vision“: Eine vollständige Korrektur mit herkömmlichen Mitteln ist nicht möglich. Unser Ziel: Ihnen mit spezialisierten Sehhilfen und individueller Beratung helfen, Ihre verbliebene Sehfähigkeit bestmöglich zu nutzen ‒ für mehr Lebensqualität und Selbstständigkeit.

Ihre Fachberatung bei uns

In der Brillenboutique Becker verbinden wir unsere bewährte qualifizierte Augenoptik- und Beratungsleistung mit einem starken Partner-Netzwerk: gemeinsam mit der Marke SCHWEIZER bieten wir Ihnen ein umfassendes Low-Vision-Sortiment. SCHWEIZER gilt als Spezialist mit dem größten Produkt-Spektrum für verbessertes Sehen im Low-Vision-Segment.

Unsere Vorgehensweise:

1. Anamnese & Screening: Analyse Ihrer Sehaufgaben und Einschränkungen
2. Auswahl der passenden Hilfsmittel: Lupen, Spezialbrillen, elektronische Systeme von SCHWEIZER
3. Anpassung & Training: Einweisung in Handhabung, Alltagstraining, Nachbetreuung

Unsere Produktbeispiele

‒ Handlupen und Taschenlupen mit LED-Beleuchtung von SCHWEIZER
‒ Standlupen / Lesegeräte mit verstellbarem Arbeitsabstand
‒ Spezielle Brillen oder Filterlösungen zur Verbesserung von Kontrast und Lichtverhältnissen
‒ Zubehör: Beleuchtung, Halterungen, transportable Lösungen

Für wen ist das Angebot?

Dieses Angebot richtet sich insbesondere an Menschen, die trotz Brille nur noch stark eingeschränkt sehen, im Alltag behindert sind und ihre verbliebene Sehkraft besser nutzen möchten
‒ z. B. beim Lesen, Handarbeiten oder bei Hobbys

Warum gerade bei uns?

‒ Meisterliche Augenoptik-Kompetenz und persönliche Betreuung
‒ Zusammenarbeit mit SCHWEIZER, dem führenden Anbieter für Low-Vision-Lösungen
‒ Individuelle Beratung in ruhiger Atmosphäre ‒ keine Massenabfertigung
‒ Nachsorge inklusive: Wir bleiben an Ihrer Seite

Abrechnung mit der Krankenkasse

Viele vergrößernde Sehhilfen können ganz oder teilweise von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Entscheidend dafür ist eine ärztliche Verordnung Ihres Augenarztes, in der der benötigte Vergrößerungsbedarffestgelegt ist. Diese Vorgabe ist in § 16 der Hilfsmittel-Richtlinie geregelt, der die Versorgung mit optischen und elektronischen Sehhilfen eindeutig beschreibt.

Sobald diese Verordnung vorliegt, dürfen wir als Low-Vision-Versorger die notwendigen Hilfsmittel direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. Das betrifft sowohl optische Lupen als auch elektronische Systeme – je nach medizinischem Bedarf.

Damit ist für Sie klar: Mit der passenden ärztlichen Grundlage können wir Ihre Low-Vision-Versorgung rechtssicher und unkompliziert über die Krankenkasse abwickeln.

  • Kostenübernahme mit ärztlicher Verordnung möglich

  • Rechtsgrundlage: Hilfsmittel-Richtlinie § 16

  • Abrechnung direkt über die Krankenkasse

  • Kein zusätzlicher Aufwand für Sie

  • Wir beraten Sie ehrlich, welche Hilfsmittel tatsächlich verordnungsfähig sind

Ihr nächster Schritt

Vereinbaren Sie einen Termin zur Low Vision-Beratung bei uns in der Brillenboutique Becker Landstraße 26b, 35080 Bad Endbach